Zusätzliche Hinweise zu CFDs
Anspruch auf Handelsgebühren besteht bei jedem Orderauftrag und auf alle Ordertypen.
Die angezeigten Handelsgebühren sind Endpreise, in diesen sind alle Börsen- und sonstigen Fremdkosten enthalten, sofern diese nicht gesondert aufgeführt sind.
Die Mehrwertsteuer (VAT), in manchen Fällen auch als Verbrauchssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet, wird ggf. für die betreffenden Dienstleistungen separat berechnet.
Beispiel: Angenommen, der Indexstand des DJ Eurostoxx 50 (IBEU50) liegt bei 3.050 Punkten
Mindestordergröße 1,00 EUR x 3.050 Punkte = 10120,50 EUR dafür muss ein Betrag von 1.091,00 EUR Sicherheitsleistung (Margin) frei verfügbar sein.
Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Kontrakte erteilen von denen 100 Kontrakte zur Ausführung kommen und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Kontrakte ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Kontrakten fällig. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet, von denen 100 Aktien zur Ausführung kommen, und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Aktien ausgeführt werden. In diesem Fall würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Aktien fällig. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet.